Sanierungs- und Insolvenzberatung

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Als geprüfter ESUG-Berater kenne ich die Vorteile des neuen Insolvenzrechtes. In komplexen Fällen arbeite ich im Netzwerk mit den Partnern des Bundesverbandes der ESUG-Berater Deutschland zusammen. So kann ich Ihnen mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz zu einer neuen Chance verhelfen, denn mit dem neuen Insolvenzplanverfahren ist Ihr Unternehmen innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei und für den Neubeginn einwandfrei geordnet.

Ich erarbeite für Sie einen taktisch klugen Insolvenzplan, der die Sanierung des Unternehmens regelt wie auch die Höhe der Zahlungen an die Gläubiger. Durch eine geschickte Gruppierung ist es möglich, auch stark opponierenden Gläubigern zu trotzen.  

Geschäftsführerhaftung

Im Falle einer Unternehmens-Insolvenz stehe ich der Geschäftsführung oder auch der Unternehmerfamilie als enger Berater zur Seite und unterstütze Sie dabei, existentielle Krisen, die aus einer Geschäftsführerhaftung entstehen können, abzuwehren.  

Privatinsolvenz

Aber auch die Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenz genannt – ist inzwischen gesetzlich so geregelt, dass das Leben lebenswert bleiben kann. Keine quälende Schuldenlast mehr über Jahre, sondern eine kurzfristige Befreiung der Schuldenlast durch eine Schuldenregulierung und/-oder Erstellung eines Insolvenzplanes.
Zudem gilt nunmehr nur noch eine dreijährige Frist zur Erlangung der Restschuldbefreiung.